Foto vom 12. September 2024
hat Stefanie Mewes Fragen zur geplanten Anlage bei Roggentin/Qualzow nicht beantworten wollen.
Das Vorhaben ruht, war die einzige Aussage.
Wenige Tage später wurde die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft der Stadt Mirow veröffentlicht.
Von RUHEND konnte also nicht wirklich die Rede sein.
In der Sitzung des Bauausschusses wurde bereits mit knapper Mehrheit FÜR die Anlage gestimmt.
In Mecklenburg-Vorpommern nimmt der Bau von Massentierhaltungsanlagen ständig zu. Aktuell betrifft es eine 2. Anlage im Amtsbereich Mirow. Nach Peetsch soll nun auch im Ortsteil Qualzow eine
Legehennenanlage mit 12.000 Tieren entstehen.
Wie immer steht einzig die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, Nachhaltigkeitsaspekte und das Tierwohl bleiben auf der Strecke. Auch wenn von Bio-Haltung die Rede ist: es bleibt Massentierhaltung!
Wir müssen unbedingt von Tierwohlgefährdung, bedenklichen gesundheitlichen Auswirkungen etc. ausgehen. Insbesondere steht dies auch der Entwicklung eines naturnahen Tourismus entgegen.
Lassen Sie uns Modellregion werden und den Bau solcher Anlagen verbieten.
Auch und ganz besonders im Interesse unserer Kinder!!!
Massentierhaltung hat nichts mit artgerechter Tierhaltung und Tierwohl zu tun. Durch die zu hohe Anzahl der Tiere je Stalleinheit besteht ein erhöhtes Risiko für die Tiere selbst, sowie für
die Beeinträchtigung von Umwelt und Anwohnern.
In der geplanten Legehennenanlage sollen insgesamt 12.000 Legehennen gehalten werden.
Für den beabsichtigten Auslauf sind 4 Quadratmeter je Legehenne vorgeschrieben, in den Ställen sollen jedoch 6 Hühner/m² gehalten werden. Aus unserer Sicht steht dies einer artgerechten
Tierhaltung entgegen.
Um die Eierproduktion auf bis zu 300 Eier/Legehenne/Jahr zu steigern, werden in den Ställen Lichtprogramme gefahren. Dies bedeutet eine Störung des natürlichen Lebensrhythmus.
Bei dieser Art von industrieller Legehennenhaltung (egal, ob Bio oder nicht) werden Legehennenrassen genutzt, die nicht zur Mast verwendet werden und auf hohe Leistung gezüchtet sind. Das
heißt, dass die Tiere in kurzer Zeit eine hohe Legeleistung erbringen müssen.
Bereits nach 14 Monaten erfolgt ein kompletter Austausch von 12.000 Hennen.
Wo kommen die Legehennen her?
Was passiert mit diesen Hühnern?
Wo werden sie geschlachtet?
Wie werden sie verwertet?
Die Feinstaubbelastung, die durch Massentierhaltungen verursacht wird, nimmt einen hohen Anteil der Gesamtfeinstaubbelastung ein. Eine erhöhte Belastung mit Feinstaub steht im direkten Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen.
Seit dem Herbst letzten Jahres mussten allein in MV wegen der Vogelgrippe bereits 230.000 Tiere getötet werden. Die Tierseuchenkasse MV entschädigte die Halter hierfür mit ca. 3,4 Mio.
Euro.
Letztlich muss diese Summe vom Steuerzahler aufgebracht werden.
Die maximale Zahl von 12.000 Tieren hat der Investor bewusst gewählt.
Denn damit liegt die Kapazität unter der „magischen“ Grenze von 15.000 Tieren, ab der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich
wäre.
In dem jetzt gewählten Verfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Nur direkte Anlieger können die Unterlagen bei den Behörden einsehen und haben nach der Genehmigung
ein Widerspruchsrecht.
Auf Grund der vorgesehenen Anzahl der Tiere und der damit verbundenen Beeinträchtigungen erachten wir eine Beteiligung der Öffentlichkeit für dringend notwendig.
Die punktuelle Umweltbelastung ist bei der Massentierhaltung entsprechend hoch. Dieses gilt nicht nur für die Emission von Keimen, Viren, Pilzen und Geruch, sondern auch für den An- und Abtransport von Futter, Mist bzw. Gülle, der Eier und der „ausgedienten“ Legehennen. Die erzeugten Emissionen und der Verkehr sind somit eine hohe punktuelle Belastung für den betroffenen Raum, bei alternativen kleineren Anlagen ist eine bessere Verteilung des Verkehrs gegeben.
Befürchtet werden nicht nur Geruchs- und Lärmbelästigung, sondern auch eine Zerstörung des Landschaftsbildes sowie der Fauna und Flora durch die sieben Meter hohen Ställe. Außerdem hat so eine Massentierhaltung nichts mit Bio zu tun, sondern ist beispielsweise auch eine Gefahr für das Grundwasser und den Boden, der überdüngt wird.
Es gibt sehr viele Beispiele für alternative und artgerechte Haltungsformen von Legehennen. Hier sind insbesondere mobile Haltungsformen mit einer deutlich geringeren Tieranzahl zu
nennen.
Ein bedeutender Vorteil der mobilen Hühnerhaltung liegt im optimalen Auslaufmanagement: Legehennen in der Freilandhaltung neigen dazu, die Auslauffläche im stallnahen Bereich sehr intensiv zu
nutzen und abzuweiden, was sich meist negativ auf Bewuchs, Boden und Grundwasser auswirkt. In der mobilen Hühnerhaltung können durch das regelmäßige und rechtzeitige Versetzen der Mobilställe
solche unerwünschten Folgen der intensiven Auslaufnutzung deutlich reduziert werden.
Ein weiterer Vorzug mobiler Hühnerställe: das Tierwohl wird dem ausschließlichen Streben nach Profit nicht untergeordnet. Es wäre ein Beispiel dafür, dass die Haltung größerer Tierbestände
weder dem Tourismus entgegensteht, noch den Einwohnern ein derart hohes Unwohlsein bereitet.
Diese Form der Haltung hat sich in der Praxis als rentabel erwiesen und es ist eine regionale Vermarktung möglich!
Die Stadt Mirow mit den dazugehörigen Gemeinden ist seit dem Jahr 2005 als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ ausgezeichnet. In der Mecklenburgische Seenplatte ist der Tourismus der bedeutendste Wirtschaftsfaktor, welchen wir mittel- und langfristig durch die Entscheidungen zur Massentierhaltung in unserer Region und generell in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich in Frage stellen.
In Qualzow vermieten zahlreiche Anwohner Ferienwohnungen und haben sich damit eine finanzielle Einnahmequelle geschaffen.
Derartige Anlagen stehen den Zielen eines staatlich anerkannten Erholungsortes entgegen. Für den Weg der Anerkennung wurden in den vergangenen Jahren hohe Aufwendungen erbracht (finanziell
und personell). Dies widerspricht den Ansätzen einer regionalen Wertschöpfung als Tourismusregion.
Wie vereinbart sich hier das Ziel „staatlich anerkannter
Erholungsort“ zu sein und den Gästen eine Kurtaxe abzuverlangen, mit dem Bau derartiger Legehennenanlagen? Ist das Zusatzschild an den Ortseingangsschildern dann nicht ein Hohn für
Touristen und Einheimische?
Bezahlen sie die Kurabgabe, um Ferien neben einer Massentierhaltungsanlage zu verbringen?
DIE INTERESSEN EINES EINZELNEN INVESTORS STEHEN DER TOURISTISCHEN ENTWICKLUNG DER GESAMTEN REGION "MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE" EBENSO ENTGEGEN WIE DEM LEBENSGEFÜHL DER HIER ANSÄSSIGEN EINWOHNER!